Bewerbungskosten absetzen: Steuerliche Vorteile nutzen
Bewerbungskosten steuerlich absetzen – So sparst du bares Geld
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In diesem Artikel erfährst du,
- welche Bewerbungskosten du angeben kannst,
- wie du sie korrekt in deiner Steuererklärung aufführst
- und worauf es in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu achten gilt.
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Jetzt informierenWelche Bewerbungskosten sind absetzbar?
Die Liste der absetzbaren Bewerbungskosten ist umfangreicher, als viele denken. Vor allem Fach- und Führungskräfte, die in professionelle Unterlagen investieren, können sich viele dieser Ausgaben steuerlich zurückholen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Positionen:
1. Bewerbungsunterlagen
Druckkosten für Lebenslauf, Zeugnisse oder Anschreiben sowie Materialkosten (z. B. Mappen, Papier, Umschläge) gelten als Werbungskosten.
2. Coaching & Bewerbungstraining
Investitionen in Bewerbungscoachings, Karriereberatung oder professionelle Dienstleistungen – wie etwa ein individuell erstelltes Bewerbungspaket – sind vollständig absetzbar.
3. Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
Dazu zählen:
– Fahrtkosten (Bahn, Auto, Flug)
– Übernachtungskosten
– Verpflegungspauschalen
– Taxikosten
Wichtig: Die Einladung zum Gespräch sollte dokumentiert sein (z. B. E-Mail oder Einladungsschreiben).
4. Software, Tools & Fachliteratur
Kostenpflichtige Jobplattformen, Bewerbungssoftware oder Tools zur Lebenslaufgestaltung sind ebenso absetzbar wie Fachbücher oder Ratgeber rund um das Thema Bewerbung und Karriere.
5. Internet- und Telefonkosten
Während der Bewerbungsphase kannst du anteilige Kosten für Internet und Telefon als Werbungskosten geltend machen – sofern sie im Zusammenhang mit deiner Stellensuche stehen.
6. Externe Dienstleistungen
Hierzu gehören unter anderem:
– Professionelle Bewerbungsfotos
– Leistungen eines Bewerbungsservices wie Karriereengel
– Bewerbungshomepages oder Bewerbungsvideos
– Übersetzungen und Beglaubigungen bei internationalen Bewerbungen
Wichtige Hinweise für die Steuererklärung
Ob du die Stelle bekommst oder nicht – für die steuerliche Absetzbarkeit deiner Bewerbungskosten spielt das keine Rolle. Du kannst die Ausgaben in jedem Fall als Werbungskosten angeben.
Wichtig ist: Sammle alle Belege und Quittungen. So kannst du im Fall einer Nachprüfung durch die Steuerbehörde alle Ausgaben belegen.
Alle Bewerbungskosten zählen in der Steuererklärung zu den Werbungskosten – also zu jenen Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit deiner beruflichen Weiterentwicklung stehen.
Bewerbungskosten absetzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Je nach Land gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen für Bewerbungskosten. Hier findest du die wichtigsten Infos im Überblick:
🇩🇪 Deutschland
Bewerbungskosten trägst du in der Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) unter dem Punkt „Werbungskosten“ ein.
Beachte: Deine gesamten Werbungskosten müssen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, damit sich deine Steuerlast tatsächlich reduziert.
🇦🇹 Österreich
Auch in Österreich kannst du Bewerbungskosten als Werbungskosten geltend machen – vorausgesetzt, dein (künftiger) Arbeitgeber hat die Kosten nicht übernommen.
Besonders Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen werden häufig steuerlich berücksichtigt.
Ein steuerlicher Vorteil entsteht, wenn du die Pauschale von 132 Euro überschreitest.
🇨🇭 Schweiz
In der Schweiz gilt: Nur arbeitslose Personen dürfen Bewerbungskosten im Rahmen der Steuererklärung als Berufsauslagen angeben.
Kurzüberblick: Bewerbungskosten absetzen im DACH-Raum
Land | Bewerbungskosten absetzbar? | Besonderheiten |
---|---|---|
🇩🇪 Deutschland | ✅ Ja, als Werbungskosten in der Anlage N | Nur wirksam, wenn über 1.230 € Pauschbetrag hinaus |
🇦🇹 Österreich | ✅ Ja, wenn nicht vom Arbeitgeber übernommen | Abzug ab Überschreiten der 132 €-Pauschale möglich |
🇨🇭 Schweiz | ⚠️ Nur für arbeitslose Personen | Nur dann als Berufsauslagen absetzbar |
Tipp:
Steuerrecht kann komplex sein – besonders im Detail. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, sprich deine Bewerbungskosten am besten mit einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe ab. So stellst du sicher, dass du nichts verschenkst.
So setzt du Bewerbungskosten richtig ab
Damit du dir möglichst viel von deinen Bewerbungskosten zurückholen kannst, solltest du wie folgt vorgehen:
1. Belege sammeln und digital sichern
Sammle alle Quittungen, Rechnungen und Nachweise zu deinen Bewerbungsausgaben. Am besten scannst du sie direkt ein und speicherst sie als PDF oder Bilddatei. So hast du bei Rückfragen alles griffbereit.
2. In der Steuererklärung korrekt eintragen
– In Deutschland gibst du die Kosten in der Anlage N, Seite 3, Zeile 65 und 66 ein.
– In Österreich werden Bewerbungskosten als Werbungskosten berücksichtigt, sobald sie über die Pauschale hinausgehen.
– In der Schweiz gelten sie bei Arbeitslosen als Berufsauslagen.
3. Übersicht beilegen
Hast du viele einzelne Positionen, empfiehlt sich eine separate Liste mit dem Vermerk: „Siehe Anlage“ bei „Weitere Bewerbungskosten“.
In Zeile 67 (Feld 380) trägst du dann die Gesamtsumme deiner Bewerbungskosten ein.
4. Was tun ohne Quittung?
Kein Problem – auch wenn du mal keinen Beleg mehr hast. Die Finanzbehörde akzeptiert häufig auch:
– Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen
– E-Mails mit dem Bewerbungsschreiben
– Bewerbungsabsagen
Tipp:
Je sauberer du dokumentierst, desto einfacher wird’s bei der Steuer. Und wenn deine Gesamtkosten die Pauschbeträge übersteigen, bekommst du direkt Geld zurück – deine Investition in die Karriere zahlt sich aus.
Welche Fristen musst du beachten, wenn du Bewerbungskosten absetzen willst?
Je nach Land gelten unterschiedliche Abgabefristen für die Steuererklärung. Hier findest du die wichtigsten Deadlines im Überblick:
🇩🇪 Deutschland
– Reguläre Abgabefrist: bis 31. Juli des Folgejahres
– Mit Steuerberater: Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres
– Freiwillige Steuererklärung: Bis zu vier Jahre rückwirkend möglich – ideal, wenn du bisher keine Erklärung abgegeben hast
🇦🇹 Österreich
– Abgabefrist für die Steuererklärung: 30. April des Folgejahres
– Bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline: oft Fristverlängerung bis 30. Juni
🇨🇭 Schweiz
– Abgabe der Steuererklärung in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres
– Fristverlängerungen sind auf Antrag meist möglich
Tipp: Auch wenn die Bewerbung schon eine Weile zurückliegt – prüfe, ob du die Kosten noch rückwirkend geltend machen kannst. Besonders bei freiwilliger Abgabe lohnt sich der Blick in alte Unterlagen!
Mehr herausholen: So berechnest du deine Bewerbungskosten professionell
Wer sich gezielt auf den nächsten Karriereschritt vorbereitet, investiert nicht nur Zeit und Energie – sondern auch Geld. Gut zu wissen: Viele dieser Ausgaben kannst du steuerlich geltend machen und dir so einen Teil deiner Investition zurückholen.
Mit dem richtigen Wissen lassen sich Bewerbungskosten korrekt erfassen – ein einfacher Weg, deine finanzielle Belastung zu senken. Je professioneller du deine Unterlagen erstellst und dokumentierst, desto höher ist am Ende oft der steuerliche Vorteil.
Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Deshalb lohnt sich der Austausch mit einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe. So stellst du sicher, dass du alle Möglichkeiten ausschöpfst – und keine Rückzahlung verschenkt wird.
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