Bewerbungskosten clever absetzen

Bewerbungskosten clever absetzen. Hol Dir Dein Geld zurück.

Wusstest Du, dass Du als Fach- oder Führungskraft viele Deiner Bewerbungskosten steuerlich geltend machen kannst? Viele Ausgaben, die Du in Bezug auf Deine Bewerbung tätigst, kannst Du von der Steuer absetzen und dadurch bares Geld sparen!

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Welche Kosten sind absetzbar?

Die Liste der absetzbaren Bewerbungskosten ist überraschend lang. Hier einige der wichtigsten Positionen:

Bewerbungsunterlagen: Die Erstellung und der Druck von professionellen Lebensläufen und Zeugnissen sind steuerlich absetzbar. Auch die Kosten für das Bewerbungsfoto gehören dazu.
Bewerbungstraining: Hast Du in ein Coaching oder spezielle Bewerbungsdienstleistungen investiert, um Deine Bewerbung zu erstellen? Auch diese Ausgaben kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben.
Reisekosten: Wenn Du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, kannst Du die Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen.

Bewerbungssoftware & Tools:

Nutzt Du ein Programm, um Deine Bewerbung zu optimieren? Auch die Kosten für professionelle Software oder Plattformen zählen zu den absetzbaren Ausgaben.

Was Du beachten solltest:

Ob Deine Bewerbung erfolgreich war oder nicht – die Ausgaben können trotzdem in Deiner Steuererklärung berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass Du alle Quittungen und Belege sorgfältig aufbewahrst. Nur so kannst Du nachweisen, welche Ausgaben Du hattest.

Wie ist die Situation in Österreich und der Schweiz?

In Österreich können Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, ebenfalls von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern der Arbeitgeber sie nicht übernimmt. Dies gilt insbesondere bei den Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. In der Schweiz können nur Arbeitslose Bewerbungskosten als Berufsauslagen geltend machen.

Wie funktioniert die Absetzung?

In Deutschland trägst Du die Kosten in der Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) Deiner Steuererklärung ein. Dort gibt es den Bereich für „Werbungskosten“. Alles, was mit Deiner beruflichen Weiterentwicklung zu tun hat, kannst Du dort eintragen. Sollte die Summe Deiner Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, wirkt sich das direkt auf Deine Steuerlast aus – und Du bekommst Geld erstattet.

Wer sich professionell auf eine neue Stelle vorbereitet, investiert nicht nur in seine Karriere, sondern auch in seine finanzielle Zukunft. Mit dem richtigen Know-how lassen sich Bewerbungskosten einfach von der Steuer absetzen, was Dir eine spürbare finanzielle Entlastung bringt. Dennoch rate ich Dir für Deine persönliche Situation immer noch mal Rücksprache mit einem professionellen Dienstleister wie etwa einem Steuerberater zu halten.

Bewerbungsexperte Christian Arzberger

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